Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Mündersches Bestattungshaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Mündersches Bestattungshaus

Inh. Sinan Baydar

§1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

  • Für die im Internetauftritt und in der Filiale des Unternehmens Mündersches Bestattungshaus begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Mündersches Bestattungshaus und seinen Auftraggebern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Beauftragung.
  • Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden zurückgewiesen.
  • Im weiteren Verlauf dieser AGB beschreibt der Wortlaut „der*dem Auftraggeber“ oder „des Auftraggebers“ stellvertretend die betreffende Person als Auftraggeberin als Auftraggeber.

§2 Angebot / Preise

  • Im Angebot aus Gründen der Vollständigkeit ausgewiesene Kosten Dritter, B. für einen Grabplatz, oder der Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. sollen der Information des Auftraggebers in dienen und entsprechen i.d.R. dem aktuellen Kenntnisstand. Mündersches Bestattungshaus bittet daher um Verständnis, dass für diese Angaben keine Gewähr übernommen werden kann.
  • Der vorliegende Sterbefall wird durch Mündersches Bestattungshaus beim zuständigen Standesamt angezeigt und bei Vollständigkeit der hierfür erforderlichen Original-Dokumente, erhält der Auftraggeber zwei Sterbeurkunden für soziale Zwecke gratis.
  • Bei Unvollständigkeit der Dokumente beantragt Mündersches Bestattungshaus eine behördliche Zurückstellung der Beurkundung, damit die Bestattung gesetzeskonform fortgesetzt werden kann.
  • Zusätzliche Sterbeurkunden für private Zwecke berechnet Mündersches Bestattungshaus mit 15 €. Für vorläufige-, fehlende-, zu beschaffende Dokumente berechnet Mündersches Bestattungshaus eine Aufwandspauschale mit 45 €.
  • anfallende Krankenhaus- oder Arztkosten, werden nicht verauslagt. Bei vorliegenden Sicherheiten (z.B. Sterbegeldversicherung, Treuhandvertrag, o.ä.) können diese Kosten von Mündersches Bestattungshaus ausgelegt werden.
  • Im Angebotspreis sind alle Dienstleistungen innerhalb der Arbeitszeiten -Fr. 08:00-17.00 Uhr enthalten.
  • Gewünschte Trauerfeierdienste, erschwerte Heim- Hausabholungen mit erhöhtem Personalaufwand (mehr als zwei Personen), oder Abholungen an Feiertagen, Wochenenden oder nachts, werden zusätzlich berechnet. Bsp.: Der Mehraufwand für eine Spät-/Nacht-/ oder Wochenendabholung beträgt 180,- € bei einem üblichen Einsatz von zwei Bestattungsfachkräften und kann höher ausfallen falls mehr Personal erforderlich ist.
  • Der Gesetzgeber erlaubt eine Zeitspanne bis zu 36 Stunden, bevor eine verstorbene Person überführt werden muss. Dem Ermessen des Auftraggebers nach kann dieser Zeitraum genutzt werden, um diesbezügliche Mehrkosten zu vermeiden.
  • Bei einem Polizeieinsatz am Sterbeort entstehen zusätzliche Kosten für die behördlich angeordnete Inobhutnahme bzw. Verwahrung der verstorbenen Person bis die Bestattungsfreigabe vorliegt.
  • Verstorbene Personen mit einem Körpergewicht >100 kg oder einer Körpergröße >1,90m benötigen einen Sarg in Übergröße. Diesbezügliche Mehrkosten müssen im Voraus abgestimmt sein – der Auftraggeber ist aufgefordert Mündersches Bestattungshaus im Voraus zu informieren.
  • Sollte die Beisetzung, aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten hat, sich verzögern, behält sich Mündersches Bestattungshaus vor, zusätzlich anfallende Unterstellkosten zu berechnen.
  • Das Angebot hat eine Gültigkeit von vier Wochen und beinhaltet die derzeitige, gesetzliche
  • Verbindlich werden Angebot und Preise erst bei
  • Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen in Prospekten, Werbematerial und Internetdarstellungen sind zulässig – hieraus können keine Rechte gegenüber dem Unternehmen Mündersches Bestattungshaus hergeleitet werden.
  • Bei Beauftragungen im Sinne der Vorsorge ist ein unterbreitetes Angebot für den Zeitraum von 180 Tagen weiterhin gültig, wenn hierzu die Auftragserteilung unterschrieben und zurückgesendet worden ist. Kosten entstehen erst bei Eintritt des Todes.
  • Mehrkosten für Abholungen verstorbener Personen aus Städten bzw. Gemeinden, die nicht auf der Homepage von Mündersches Bestattungen unter „Angebote/Preise“ namentlich gelistet sind, setzen sich zusammen aus Mehraufwendungen für die behördliche Administration und die erweiterte Anfahrt
  • Sofern Angebote von Mündersches Bestattungshaus keine Friedhofskosten beinhalten, obliegt es dem Auftraggeber den gewünschten Friedhof zu Hierbei übernimmt Mündersches Bestattungshaus die Terminierung zur Beisetzung und prüft, ob die jeweilige Friedhofsverwaltung den erforderlichen Beisetzungsdienst durch eigenes Personal vorgibt bzw. anbietet, oder ob Mündersches Bestattungshaus diesen Beisetzungsdienst zusätzlich selbst anbieten wird.
  • Die Durchführung von Überführungen verstorbener Personen oder von Aschen (Urnen) zum Bestimmungsort (z.B. zur Aufbewahrung/Kühlräume, zum Krematorium oder zum Friedhof/zur Trauerfeier Beisetzung) obliegt der Entscheidungsbefugnis von Mündersches Bestattungshaus.
  • Die Überführung kann durch eigenes Personal von Mündersches Bestattungshaus, Beauftragung von Kooperationspartnern, oder Erfüllungsgehilfen Die Überführung von Aschen (Urnen) kann auch durch Beauftragung von Urnen-Kurierdiensten erfolgen (z.B. GO!, DHL oder andere). Für die Überführung, die verspätete Zustellung oder ggf. Nichtzustellung einer Urne durch beauftragte Urnen-Kurierdienste, kann Mündersches Bestattungshaus nicht haftbar gemacht werden. Ebenfalls kann Mündersches Bestattungshaus keine Garantie über die Zeitdauer einer Zustellung durch Urnen-Kurierdienste oder bei Totalverlust der Urne übernehmen.
  • Überführungen verstorbener Personen werden generell mit einem Überführungsfahrzeug und bei längeren Distanzen auch mittels Lufttransport (Air-Cargo) durchgeführt.

§3 Zustandekommen des Vertrages

  • In der Filiale von Mündersches Bestattungshaus vor Ort kommt der Vertrag dadurch zu Stande, dass ein schriftliches Angebot des Unternehmens Mündersches Bestattungshaus von dem Auftraggeber in unterschrieben wird und einhergehend eine Vollmacht zur Abholung bzw. Bestattung der*des Verstorbenen sowie zur Eintragung ins Sterberegister in schriftlicher Form übergeben wird.
  • Die Präsentationen der Angebote auf der Internetseite von Mündersches Bestattungshaus stellen daher noch kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
  • Des Weiteren sind eine schnelle, möglichst sofortige Verfügbarkeit von Dokumenten (abhängig vom Personenstand der/des Verstorbenen: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehepartner, Scheidungsurteil usw.) sowie ggf. weitergehende Informationen durch den Auftraggeber notwendig – die Dokumente / Informationen werden zwingend zur Erfüllung des entstandenen Auftrages/Vertrages benötigt.
  • Entstehen bei der Durchführung des Auftrages unvorhersehbare und aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten (z.B. für die Beschaffung fehlender Urkunden, Übersetzungen ins Deutsche, etc.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
  • Mündersches Bestattungshaus ist befugt, vor der Annahme und Durchführung des Bestattungsauftrages eine Bonitätsauskunft über den Auftraggeber Bei negativer Bonitätsauskunft ist Mündersches Bestattungshaus berechtigt, unverzüglich vom Bestattungsauftrag zurückzutreten oder diesen nicht anzunehmen. Mündersches Bestattungshaus verpflichtet sich, alle gültigen europäischen und deutschen Gesetze und Richtlinien zur Verwendung und Aufbewahrung solcher Informationen strikt einzuhalten.
  • Datenschutzhinweise: Im Rahmen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind wir befugt, vor der Annahme und Durchführung des Bestattungsauftrages eine Bonitätsauskunft von dem/der Auftraggeber in einzuholen.
  • Verbindlich werden Angebot und Preise erst bei Vertragsabschluss und durch Unterschrift des Auftraggebers auf der Seite des Angebots unter „Auftragserteilung und Einverständniserklärung“.
  • Mit seiner Unterschrift stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu, dass Mündersches Bestattungshaus vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen darf und als Auftraggeber durch diese Zustimmung sein Widerspruchsrecht verliert. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung (nachlesbar unter deinbestattungshaus.de) zu akzeptieren und zur Kenntnis genommen zu haben.

§4 Eigentumsvorbehalt

  • Die gesamte Dienstleistung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Mündersches

§5 Fälligkeit / Bezahlung

  • Das Zahlungsziel beträgt 5 Arbeitstage (einer Kalenderwoche) ohne Abzug nach Annahme des
  • Mit der Unterschrift der/des Auftraggebers wird aus diesem Angebot ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber in und Mündersches Bestattungshaus. Mit der geleisteten Unterschrift erklärt sich der Auftraggeber in außerdem dazu mind. 50% der ausgewiesenen Summe von dem Angebot im Voraus zu bezahlen.
  • Nach der erfolgten Beisetzung erhält der Auftraggeber von Mündersches Bestattungshaus als Vertragspartner postalisch oder auf Wunsch per Email wenige Tage nach der Trauerfeier, oder bereits nach der Beauftragung, sofern keine Trauerfeier, B. lediglich eine anonyme- oder begleitete Beisetzung stattfindet über die restlichen 50% der Angebotssumme bzw. über die tatsächlich verbliebenen Kosten der beauftragten Bestattung.
  • Sobald die Anzahlung von dem Auftraggeber in erfolgt ist, setzt Mündersches Bestattungshaus ihre Arbeit
  • Alternativ kann der Auftraggeber in die Zahlung zu 100% per Vorkasse leisten und erhält dadurch von Mündersches Bestattungshaus einen Preisnachlass in Höhe von 100,- Euro auf die Angebotssumme (ohne Anrechnung von Fremdleistungen z.B. Friedhofs. Oder Grabkosten)
  • Kosten für Grabstellen, Grabaushub, etc. oder die Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. werden von Mündersches Bestattungshaus nicht ausgelegt und müssen vom dem Auftraggeber an die jeweilige Einrichtung selbst bezahlt werden.
  • Sofern keine durch uns begleitete Beisetzung oder Trauerfeier gewünscht ist, sondern lediglich eine anonyme bzw. stille Beisetzung oder eine Überführung in ein anderes Bestimmungsland erfolgen soll, ist zwingend die volle Summe des Angebots durch der/des Auftraggebers an das Unternehmen Mündersches Bestattungshaus per Vorkasse erforderlich.
  • Bei vorliegenden Sicherheiten, B. Abtretung/Hinterlegung gültiger und kostendeckender Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen oder Treuhandverträgen, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungsdatum.
  • Hierbei können Kosten für Grabstellen, die Nutzung von Friedhofseinrichtungen ä. übernommen werden.
  • Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber kann Mündersches Bestattungshaus Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes geltend mache
  • Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig und das Unternehmen Mündersches Bestattungshaus berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Mündersches Bestattungshaus ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
  • Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, werden die vereinbarten Vergütungen der Dienstleistungen und der Waren, mindestens jedoch 20 % des Gesamtauftrages, an Mündersches Bestattungshaus fällig, wenn die Nichtausführung oder Nichtlieferung durch das Unternehmen Mündersches Bestattungshaus nicht zu vertreten ist.

§6 Liefer-/Leistungszeit

  • Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und oder auf Grund von Ereignissen, die die Durchführung der Dienstleistung verzögern, erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen) ist MünderschesBestattungshaus berechtigt, die Dienstleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§7 Gewährleistung

  • Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  • Der Auftraggeber hat dem Unternehmen Mündersches Bestattungshaus Mängel bzw. mangelhafte Leistungen unverzüglich oder unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, in schriftlicher Form anzuzeigen.
  • Der Auftraggeber kann grundsätzlich nur Nachbesserung
  • Erst wenn zweimalige Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsanprüche durch den Auftraggeber geltend gemacht werden.
  • Eine Garantie wird von Mündersches Bestattungshaus nicht erklärt.

§8 Haftungsausschluss

  • Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  • Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens Mündersches Bestattungshaus, sofern der Auftraggeber in Ansprüche gegen diese geltend macht.
  • Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages dienen.
  • Ausgeschlossen von Schadensersatzansprüchen bleiben die Überführungen, Nichtzustellungen oder ggf. Totalverluste von Urnen durch beauftragte Urnen-Kurierdienste.
  • Ebenfalls ausgeschlossen von Schadensersatzansprüchen bleiben Verluste oder das Nichtwiederauffinden von jeglichen Gegenständen und Schmuckstücken, sowie ideelle oder materielle Dinge des persönlichen Nachlasses, die die verstorbene Person bei bzw. an sich trug, als sie durch Mündersches Bestattungshaus zum Zwecke der Bestattung übernommen, abgeholt und überführt wurde.
  • Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§9 Rechtswahl & Gerichtsstand

  • Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Mündersches Bestattungshaus und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Von vorstehender Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Mündersches Bestattungshaus ist Hannover.